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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zu welcher Reise möchten Sie sich die AGB ansehen?
Bitte beachten Sie, dass bei Reisen anderer Anbieter zusätzlich deren AGB zur Geltung kommen.

 
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

» Hinweise

1.1 Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und FSM-Reisen regelt sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach den §§ 651 a - 651 m BGB und nach den folgenden Reise- und Teilnahmebedingungen, die die gesetzlichen Bestimmungen ausfüllen und ergänzen. Jeder Kunde erkennt mit der Reiseanmeldung für sich und für die von ihm mit angemeldeten Personen diese Bedingungen an.
1.2 FSM-Reisen steht nicht für den Erfolg der Reise ein, wenn keine Pauschalreise gebucht wird. Eine Pauschalreise ist die im Voraus festgelegte Verbindung von mindestens zwei der folgenden Dienstleistungen, die zu einem Gesamtpreis verkauft oder zum Verkauf angeboten sind, wenn diese Leistung länger als 24 Stunden dauert oder eine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75 Euro übersteigt: a) Beförderung; b) Unterbringung; c) andere touristische Dienstleistungen, die nicht Nebenleistungen von Beförderung oder Unterbringung sind und einen beträchtlichen Teil der Gesamtleistung ausmachen.
1.3. Werden Dienstleistungen getrennt in Rechnung gestellt, so ist der Preis der jeweiligen Einzelleistung als Bezugsgröße für etwaige Ansprüche aus §§ 651 d ff. BGB maßgebend.

2. Abschluss des Reisevertrages
2.1. Mit der Reiseanmeldung auf Prospektgrundlage oder Internetdarstellung, die schriftlich, mündlich, per Telefax oder E-Mail vorgenommen werden kann, bietet der Kunde FSM-Reisen den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Bucht der Kunde für sich und andere Personen, tritt er zugleich als Vertreter der Übrigen auf. Liegen dem Kunden die Reisebedingungen nicht vor, übersendet FSM-Reisen sie dem Kunden mit der Reisebestätigung/Rechnung.
2.2. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch FSM-Reisen zustande. Über die Annahme, zu der es keiner besonderen Form bedarf, informiert FSM-Reisen den Kunden durch Übersendung der Reisebestätigung/Rechnung, die die wesentlichen Reiseleistungen enthält, soweit sich diese Angaben nicht aus dem Prospekt ergeben und auf diesen Bezug genommen wird.
2.3. Die Korrektur von Irrtümern (z.B. Druck- oder Rechenfehler, etc.) bleibt vorbehalten. Sonderwünsche, Buchungen unter einer Bedingung und mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie von FSM-Reisen bestätigt wurden.
2.4. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, ist FSM-Reisen an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zu Stande, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Annahme erklärt, was auch durch Anzahlung bzw. Zahlung erfolgen kann.
2.5. Der Kunde hat FSM-Reisen umgehend zu benachrichtigen, wenn er als Reiseanmelder seine Reisedokumente nicht spätestens 5 Tage vor Reiseantritt erhalten hat. In diesem Falle wird FSM-Reisen, die vollständige Reisepreiszahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente sofort zusenden oder bei Flugreise am Abflughafen gegen Zahlungsnachweis frühestens einen Tag vor dem Flugtag an einer noch zu benennenden Stelle hinterlegen lassen. Wenn der Kunde FSM-Reisen nicht benachrichtigt und die Reise auf Grund fehlender Reisedokumente nicht antritt, muss FSM-Reisen dies als kostenpflichtigen Rücktritt behandeln.

3. Vertragsbedingungen für vermittelte Fremdleistungen
3.1. FSM-Reisen vermittelt eine Vielzahl von Fremdleistungen, die im Katalog als solche gekennzeichnet sind, z.B. Flugbuchungen, Fährschiffpassagen, Mietwagen, Taxitransfer, etc. Es gelten insoweit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers. FSM-Reisen wird in dessen Namen als Reisebüro tätig und ist inkassoberechtigt. Die in der Buchungsbestätigung angegebenen Zahlungen sind an FSM-Reisen zu leisten.
3.2. Mit der telefonischen, mündlichen oder schriftlichen Anmeldung bietet der Kunde dem ausführenden Leistungsträger den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Sie erfolgt durch den Anmeldenden auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Verpflichtungen der Anmeldende wie für seine eigenen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Leistungsträger zu Stande. Der Kunde erhält eine Buchungsbestätigung, die neben dem Namen der angemeldeten Person, den Ort und den Tag des Beginns und des Endes der Reise angibt, sowie die gebuchte Leistung bezeichnet und den gesamten Reisepreis nennt.
3.3. FSM-Reisen haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und in der Reiseausschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden.
3.4. Bei einer späteren Stornierung der betreffenden Leistungen gelten die Stornogebühren des jeweiligen Leistungsträgers, die den dortigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entnommen werden können.

4. Strom- und Wasserausfall
In einigen Reisegebieten/Dörfern kann es im Sommer vorkommen, dass das Wasser knapp wird und für einige Stunden ganz abgestellt wird. Bei starkem Regen oder Wind fällt in seltenen Fällen auch der Strom aus. Mit diesen Umständen müssen sich die Bewohner des Dorfes genauso wie unsere Kunden abfinden. In keinem dieser Fälle können Minderungsrechte geltend gemacht werden.

5. Bezahlung
5.1. Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung hat der Kunde FSM-Reisen die auf der Reisebestätigung/Rechnung ausgewiesene Anzahlung zu leisten. Diese beträgt:
- für Ferienhäuser / -wohnungen 25 %
- für Fährschiffpassagen 25 %
- für Mietwagen 25 %
- für Flüge 100 %
5.2. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten. Im Übrigen kann sowohl die Anzahlung als auch die Zahlung des Restreisepreises bei persönlicher Entgegennahme der Reiseunterlagen in bar bei FSM-Reisen geleistet werden.

6. Leistung
6.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen bestimmt sich ausschließlich nach den Leistungsbeschreibungen laut aktuellem Prospekt unter Berücksichtigung der Landesüblichkeit des jeweiligen Reisezielgebietes, sowie sie Grundlage des Reisevertrages geworden sind und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung. Vor Vertragsabschluss kann FSM-Reisen eine Änderung der Prospektangaben vornehmen, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
6.2. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Rückbestätigung von FSM-Reisen.

7. Leistungs- und Preisänderung
7.1. Änderungen und Abweichungen unwesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von FSM-Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit dadurch der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt wird. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
7.2. FSM-Reisen ist berechtigt, den Reisepreis nach Abschluss des Reisevertrages zu erhöhen, wenn damit einer Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen (z.B. Hafen- oder Flughafengebühren) Rechnung getragen wird und wenn zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung von über 5 % des Reisepreises kann der Kunde ohne Kosten vom Reisevertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn FSM-Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat den Rücktritt oder das Verlangen einer Ersatzreise unverzüglich nach der Erklärung über die Preiserhöhung oder der Änderung der Reiseleistung FSM-Reisen gegenüber geltend zu machen. Letzteres gilt auch für den Fall der zulässigen Absage der Reise durch FSM-Reisen.

8. Besondere Hinweise für Ferienhäuser, Ferienwohnungen und Apartments
8.1. Die Endreinigung ist - wenn nicht anders angegeben - von ihnen vorzunehmen. Bei unterlassener oder ungenügend vorgenommener Endreinigung werden Ihnen die hierdurch entstandenen zusätzlichen Kosten nachträglich in Rechnung gestellt oder mit der hinterlegten Kaution verrechnet.
8.2. Die angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend, wobei die Anreise am Anreisetag in der Zeit von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr und die Abreise am Abreisetag bis 10:00 Uhr erfolgen sollte.
8.3. Sie sind verpflichtet, die Wohneinheit nebst Inventar und evtl. Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich zu behandeln. Außerdem sind Sie verpflichtet, den während des Aufenthaltes durch Ihr Verschulden oder das Verschulden Ihrer Begleiter und Gäste entstandenen Schaden zu melden und zu ersetzen.
8.4. Die Person des Schlüsselübergebers am Ort ist in der Regel nicht die eines Betreuers oder Reiseleiters, der zum Handeln im Namen von FSM-Reisen befugt ist, so dass diese Person nicht rechtsverbindlich handelt. Auch sind die Hausbesitzer nur für die eigenen Objekte verantwortlich und keine Vertragspartner der buchenden Kunden. Sie verfügen über keine Kenntnis von Ausweichobjekten und somit können sie keine abschließenden Regelungen mit den Kunden vor Ort treffen. Ihr Vertragspartner ist ausschließlich der Reiseveranstalter. Der Reisende soll sich bei Problemen immer an die benannten Service-Stationen (Hausmappe) wenden.
8.5. Bei der Übergabe des Ferienobjektes darf der Leistungsgeber für die vom Reisenden vor Ort zu zahlenden Nebenkosten und evtl. Schäden eine angemessene Kaution verlangen. Die Rückzahlung der Kaution berührt etwaige Ansprüche des Hauseigentümers nicht. Sie enthält insbesondere keinen Verzicht auf Schadensersatzansprüche. 8.6. Alle im Internet angebotenen Unterkünfte sind gemäß den örtlichen Bestimmungen für die Beherbergung zugelassen.
8.7. Ferienobjekte sind im Allgemeinen ausschließlich für Urlaubszwecke gedacht, was sich auch in der Bauweise und Möblierung auswirkt. Das Bad und die Schlafräume sind vielfach kleiner, die Betten anders als gewohnt. Vieles ist vorwiegend auf Zweckmäßigkeit ausgerichtet. Der Reisende sollte bedenken, dass in anderen Ländern deutsche Bauvorschriften nicht gelten. So können Balkon- und Treppengeländer wesentlich niedriger, Treppen steiler, Fenster und Türen nicht der deutschen Industrienorm entsprechen. Auch ist die Schallisolierung der Objekte nicht immer wie gewohnt, entspricht aber landestypischen Gegebenheiten, so dass der Schall- und Lärmschutz unterschiedlich sein kann.
8.8. Der Reiseveranstalter weist besonders auf die Tipps- und Hinweise unter Länderinfos und dass den Reiseunterlagen immer beigefügte Infoheft über das Reiseland hin. In diesem sind wichtige Tipps- und Hinweisen sowie die Notfallnummern noch mal angegeben.
8.9. Fakultative oder verbrauchsabhängige Nebenkosten sind in der Regel nicht im Reisepreis eingeschlossen. Sofern im Prospekt nichts anderes erwähnt ist, sind diese unmittelbar am Ort zu zahlen. Verbrauchsabhängige Nebenkosten werden in der Regel vor Ort gezahlt. Dies gilt auch für vor Ort zu zahlende Kurtaxe.
8.10. Schäden im und am Ferienobjekt müssen umgehend vor Ort oder FSM-Reisen direkt gemeldet werden.
8.11. Belegung/Überbelegung Das gebuchten Ferienobjekt darf nur von den in der Reiseanmeldung aufgeführten Personen und nur bis zu der in der Beschreibung angegebenen Maximalzahl an Personen belegt werden. Kinder und Säuglinge gelten als volle Person, sofern nichts anderes angegeben wird. Der Besitzer ist berechtigt, weitere oder nicht im Reisevertrag aufgeführte Personen von der Nutzung des Objektes auszuschließen oder eine Nachgebühr zu erheben. Eine Überbelegung- sofern sie nicht ausdrücklich in der Beschreibung erlaubt wird- kann nur auf Anfrage bei FSM-Reisen erfolgen. Hierfür wird bei Buchung ein Mehrpreis von € 10,00 - € 100,00 pro Person und Tag auf den Mietpreis erhoben. In diesem Betrag ist in der Regel jedoch nicht die Bereitstellung eines Zustell- oder Kinderbettes enthalten! Darüber hinaus beachten Sie bitte, dass die Ferienhäuser im Grunde nicht für überzählige Personen ausgestattet sind.(z.B. Betten, sanitäre Anlagen, Wasserversorgung, Geschirr). Die Anmeldung der Überbelegung nach Buchung gilt als Änderung und wird entsprechend unseren Reisebedingungen behandelt. Das Gleiche gilt auch für eine Stornierung einer Überbelegung
8.12. Auf den Grundstücken dürfen keine Zelte, Campingwagen oder Wohnmobile auf- bzw. abgestellt werden.
8.13. Kurzfristige Lärmbelästigungen durch Bautätigkeiten (private Bauarbeiten sind nicht in allen Ländern anmeldepflichtig), Baufahrzeuge, Rasenmäher etc. in unmittelbarer Nähe Ihres Ferienhauses können zu jeder Jahreszeit vereinzelt vorkommen. Die Reiseveranstalter haften für diese Belästigungen nicht.
8.14. Sie, Ihre Begleiter und die von allen mitgeführten Sachen sind während des Aufenthaltes im Objekt nicht durch FSM-Reisen versichert.
8.15. Alle im Internet angegebenen Preise verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich im jeweiligen Angebot anders vermerkt, ohne Nebenkosten für z.B. Strom, Öl, Gas Holz und Telefon. Diese verbrauchsabhängigen Kosten sind ebenso wie Kurtaxe vor Ort abzurechnen.

9. Änderung der Unterkunft / Beanstandungen
Sollte aus unvorhersehbaren Gründen ein gemietetes Ferienobjekt nicht mehr zu bewohnen sein, wird vor Ort ein in Ausstattung und Lage gleichwertiges Objekt zur Verfügung gestellt. Für den Zeitraum der Unterbringung in einer gleichwertigen Ersatzunterkunft besteht kein Minderungsanspruch.

Beanstandungen
Achtung: Wir verfügen über keine Reiseleitung vor Ort. Eigentümer, Schlüsselhalter, Agenturen etc. haben weder die Funktion einer Reiseleitung, noch sind sie authorisierte Vertreter von FSM Reisen, noch haben sie Befugnis, Ansprüche anzuerkennen oder rechtsverbindliche Erklärungen für uns abzugeben und/oder entgegenzunehmen . Nur in untergeordneten Fällen wie z.B. bei unvollständigen Haushaltsutensilien bitten wir Sie, sich an den örtlichen Eigentümer oder Schlüsselhalter etc. zu wenden. In allen anderen Fällen kontaktieren Sie uns bitte unverzüglich direkt: FSM Reisen Warendorfer Strasse.16 48145 Münster Telefon +49 (0) 251-3971900 ; Fax +49 (0) 251-3971902

10. Rücktritt / Kündigung / Umbuchung / Ersatzperson
10.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung sollte schriftlich abgegeben werden.
10.2. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann FSM-Reisen pauschalierte Stornokosten, bei deren Berechnung ersparte Aufwendungen berücksichtigt wurden, als angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen verlangen. Diese pauschalierten Stornokosten betragen
a) bis zum 61. Tag vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises
b) vom 60. bis 35. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
c) vom 34. bis 7. Tag vor Reiseantritt 70 % des Reisepreises
d) 6 - 1 tage vor Reisebeginn % 90 des Reisepreises.
bei einem späteren Rücktritt oder bei Nichtantritt der Reise 100 % des Reisepreises.
10.3. Gelingt es dem Kunden, einen Ersatzreisenden für den gleichen Zeitraum und zu denselben Bedingungen zu finden, so werden unabhängig vom Rücktrittstermin lediglich 10 % des Reisepreises berechnet.
10.4. FSM-Reisen kann einen höheren Schaden als in den pauschalierten Stornokosten vereinbart geltend machen, wenn FSM-Reisen hierfür den Nachweis führt.
10.5. In allen Fällen steht dem Kunden das Recht zu, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich geringer ist. In diesem Falle ist der Kunde nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
10.6. Lässt sich der Kunde vor Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen, wird eine Umbuchungsgebühr von 30,00 Euro erhoben.
10.7. Bei Stornierungen wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 30,00 Euro erhoben. 10.8. Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung wird dem Kunden mit der
Buchungsbestätigung / Rechnung von FSM-Reisen angeboten. Diese Versicherung muss innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung durch Zahlung der ausgewiesenen Prämie an FSM-Reisen abgeschlossen sein. Liegen zwischen der Reisebuchung und dem Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung erfolgen. Nach Zahlungseingang der Prämie übersendet FSM-Reisen eine entsprechende Police - wenn nicht ausdrücklich anders vom Kunden gewünscht - mit den Reiseunterlagen nach Restzahlung der bestätigten Reiseleistungen.
10.9. FSM-Reisen kann vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Reisebeginn den Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst vertragswidrig verhält;
b) ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Reise infolge bei oder nach Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt oder Streik erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Kündigt FSM-Reisen den Reisevertrag nach a), verfällt der Reisepreis. Tritt FSM-Reisen gemäß b) vom Reisevertrag zurück, so werden dem Kunden alle eingezahlten Beträge unverzüglich zurückerstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Kündigt FSM-Reisen den Vertrag nach b) nach Reisebeginn, so erhält der Kunde vom Reisepreis den Teil zurück, der den ersparten Aufwendungen von FSM-Reisen entspricht.

11. Gewährleistung/ Haftung
11.1. FSM-Reisen steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes ein für a) die gewissenhafte Reisevorbereitung; b) die sorgfältige Überwachung der Leistungsträger; c) die Richtigkeit der Beschreibung aller im Reiseprospekt angegebenen Reisedienstleistungen, sofern keine Änderung der Prospektangaben erklärt worden ist; d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
11.2. Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. FSM-Reisen kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. FSM-Reisen kann Abhilfe in der Weise schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und der Reisemangel nicht bewusst wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde, bzw. die Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderung darstellt.
11.3.Tritt ein Mangel auf oder fehlt eine zugesicherte Eigenschaft, ist der Kunde verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich gegenüber FSM-Reisen, Warendorfer Str. 16, 48145 Münster, Telefon: 0251-3971900, Fax: 0251-3971902, durch Telegramm, Telefax oder telefonisch anzuzeigen, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, die Beanstandung zu überprüfen und ggf. die Leistungsstörung zu beseitigen oder Ersatz zu stellen.
11.4. Kommt der Kunde schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. Ein schuldhaftes Unterlassen liegt z.B. nicht vor, wenn Mängelanzeige bzw. Abhilfeverlangen unzumutbar sind, wenn ein Fall von Unmöglichkeit gegeben ist oder wenn Mängelanzeige bzw. Abhilfeverlangen schuldlos unterlassen werden. Unterlässt der Kunde die Mängelrüge vor Ort schuldhaft, ist er mit Minderungs- und vertraglichen Schadensersatzansprüchen deswegen ausgeschlossen. Hausbesitzer, Schlüsselhalter, Agenturen, etc. haben weder die Funktion einer Reiseleitung, noch sind sie Vertreter von FSM-Reisen, noch haben sie die Befugnis, Ansprüche anzuerkennen oder rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben und/oder entgegenzunehmen.
11.5. Wird eine Reise infolge eines rechtzeitig gerügten Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet FSM-Reisen innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist, kann der Kunde im Eigeninteresse am besten schriftlich, den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.

12. Haftung/ Verjährung
12.1. Will der Kunde FSM-Reisen auf Minderung, Schadenersatz wegen vertraglicher oder deliktsicher Haftung, Aufwendungsersatz oder Rückzahlung des Reisepreises nach Kündigung des Reisevertrages oder nach Abbruch der Reise aus anderen Gründen in Anspruch nehmen, hat er diese Ansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise ausschließlich gegenüber FSM-Reisen, Warendorfer Str. 16, 48145 Münster, schriftlich anzumelden. Die Frist ist nur gewährt, wenn die Erklärung des Kunden vor ihrem Ablauf eingegangen ist, es sei denn, der Kunde ist ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden.
12.2. Die Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden soll. Schweben zwischen dem Kunden und FSM-Reisen Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der eine oder der andere Teil die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
12.3. Die Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird. Diese Beschränkung der Haftung gilt auch, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden eines Leistungsträgers in Anspruch genommen wurde. Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet FSM-Reisen je Kunde und Reise bei Personenschäden bis 900,000 Euro, bei Sachschäden bis 4.100,00 Euro bzw. bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises, wenn dieser 4.100,00 Euro übersteigt. In diesem Zusammenhang empfiehlt FSM Reisen den Abschluss eines Komplettversicherungsschutzes.
12.4 Für die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten sind Sie selbst verantwortlich. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet der Reiseveranstalter nur, wenn diesen ein Verschulden trifft. FSM Reisen empfiehlt den Abschluss einer Sport-Unfall-Versicherung.
12.5 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen) von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort).
12.4. Eine Abtretung von Ansprüchen des Kunden sowie der Reiseteilnehmer im Zusammenhang mit dem Reisevertrag und der Vertragsdurchführung, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ebenso ausgeschlossen wie deren gerichtliche Geltendmachung in eigenem Namen.
12.5. Für Leistungsstörungen von dritter Seite, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Objekt und den vertraglichen Leistungen stehen, sowie für Schäden, die dem Kunden oder den Mitreisenden durch unsachgemäße oder bestimmungswidrige Benutzung des Belegungsobjektes oder seiner Einrichtungen entstehen, haftet FSM-Reisen nicht, es sei denn, dass eine schuldhafte Verletzung von Aufklärungs-, Hinweis- und Sorgfaltspflichten FSM-Reisen zur Last fällt.
12.6. Die Haftung von FSM-Reisen ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit auf Grund internationaler Abkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf den von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, die Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

13. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
13.1. FSM-Reisen steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
13.2. Für die Einhaltung der für die Reise wichtigen Vorschriften ist der Kunde selbst verantwortlich. Dies gilt auch für Mitführen aller anderen für die Reise notwendigen Unterlagen. Alle Kosten und Nachteile aus der Nichtbeachtung dieser Hinweise gehen zu Lasten des Kunden.

14. Schlussbestimmungen
14.1. Alle Angaben in den FSM-Reisen-Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser Prospekte entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Für Druck- und Rechenfehler wird nicht gehaftet. Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren die früheren Publikationen von FSM-Reisen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.
14.2. Die Unwirksamkeit eines Teils dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
14.3. Der Kunde kann FSM-Reisen nur an ihrem Sitz verklagen. Für Klagen von FSM-Reisen gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von FSM-Reisen maßgebend.


Anbieter:
FSM-Reisen

gebucht über:
FSM-Reisen
Warendorferstr.16
48145 Münster
Tel: 0251/3971901

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